Die Einfuhrregelungen nach einem Urlaub in der Türkei

Die Einfuhrregelungen nach einem Urlaub in der TürkeiDie Türkei zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen, um hier den Stress des Alltags zu vergessen und in Ruhe zu entspannen. Um Freunde und Bekannte zu beschenken oder sich noch länger an die schöne Zeit zu erinnern, sind Mitbringsel aus dem Urlaub besonders geeignet. Doch Vorsicht hierbei, da nicht alles uneingeschränkt nach Deutschland eingeführt werden darf. Hinzu kommt, dass die Türkei noch kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist.

Freigrenzen und Verbote

Nach weniger als 4 Stunden Flugzeit aus der Türkei landen die Urlauber wieder in Deutschland und müssen sich gegebenenfalls Zollkontrollen unterziehen beziehungsweise durchlaufen diese freiwillig. Grundsätzlich dürfen nur Dinge nach Deutschland eingeführt werden, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Illegale Produkte dürfen auf keinen Fall eingeführt werden, genau wie Mitbringsel, die den Artenschutz oder den Markenschutz verletzen. Auch Alkohol, Zigaretten und Wein sind reglementiert. Hierbei gelten folgende Richtlinien:

– 400 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 200 g Zigarettentabak
oder 200 g Pfeifentabak oder 200 g Kautabak oder 200 g Tabak für Wasserpfeifen
oder 50 g    Schnupftabak
– 1 Flasche Alkohol (100 cl) oder 2 Flaschen mit 70 oder 75 cl
– 5 Flaschen Kölnisch Wasser (120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
(höchstens 600  ml insgesamt)
– 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg löslicher Kaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten

Wer mehr als diese Mengen mit sich führt, muss eine Verbrauchersteuer an den Zoll abführen und diese Produkte melden. Werden die genannten Grenzen unterschritten, so muss auch keine Meldung beim Zoll erfolgen. Dieser Steuersatz beträgt in Deutschland pauschal 17,5 Prozent bei einem Warenwert von bis zu 700 Euro und muss vor Ort entrichtet werden. Ist das Produkt höherwertig, so kommt auch noch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent dazu. Das Mindestalter, um die genannten Waren einführen zu dürfen, liegt bei 18 Jahren. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen auch Alkohol, Zigaretten & Co. nicht einführen.

Erlaubnis je nach Wert

Für weitere Waren gelten monetäre Begrenzungen, die nicht überschritten werden dürfen. Wer sich auf einem türkischen Markt zum Beispiel Mode kauft und mit dem Flugzeug reist, darf diese als Erwachsener in einem Wert von maximal 430 Euro dabei haben. Für Kinder gilt die Grenze von 175 Euro. Wichtig ist hierbei, dass der Urlauber den Bon aufhebt, um eventuell den Wert von gekauften Produkten nachweisen zu können. Des Weiteren sollte bereits vor dem Kauf geprüft werden, ob es sich nicht eventuell um eine Fälschung einer geschützten Marke handelt. Gerade bei größeren Mengen gefälschter Produkte könnte der Zoll die gewerbsmäßige Einfuhr unterstellen und eine hohe Strafe erheben.

Vorsicht bei Schmuck, Muscheln & Co.

Auch wer Schnecken oder Muscheln am Strand sammelt, kann bei der Zollkontrolle eine böse Überraschung erleben. Sollte sich darunter eine geschützte Art befinden, so muss der Zoll diese sicherstellen, auch wenn sie noch so schön ist. Auch Schmuck ist gefährlich, da hier bei der Herstellung organische Stoffe verwendet worden sein könnten, die nicht in die EU eingeführt werden dürfen.

 

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